FAQ Ihre Fragen zum BFSG

(Barrierefreiheits-stärkungsgesetz)

 

warum müssen Webseiten 2025 barrierefrei sein?
Webseiten müssen bis 2025 barrierefrei sein, weil das durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt ist. Zudem haben barrierefreie webseiten Vorteile im SEO Ranking durch Suchmaschinen.

Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Eine barrierefreie Website ist mit Screenreadern bedienbar, hat ausreichende Kontraste,ist per Tastatur navigierbar,nutzt verständliche Sprache,
bietet Alternativtexte für Bilder, hält sich an anerkannte Standards.

wie bekomme ich meine Webseite BFSG konform?
Barrierefreiheit analysieren, beauftragen sie eine professionelle Accessibility-Agentur, danach Richtlinien umsetzen wie zB.: Kontraste, Alternativtexte für Bilder, Skalierbarkeit von Text, Untertitel bei Videos, Keine versteckten Funktionen, Einfache, klare Sprache, Einheitliche Navigation

wer hilft in Düsseldorf mit dem BFSG?
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Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG)

verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen wie Webseiten, Apps, Geldautomaten oder E-Books barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Es setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Das Gesetz gilt ab 28. Juni 2025 für neue Produkte und Dienstleistungen, mit Übergangsfristen für bestehende Angebote.

HTML Markup über Bild: Zeichnung eines gelben Tigers, der auf einem Stein liegt.

Behindertengleichstellungsgesetz

(Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen)

Während der letzten Jahre hat sich gerade im Bereich der Barrierefreiheit sehr viel getan. 2018 wurde die neue WCAG 2.1 erlassen. Ende 2018 wurde die neue EU-Richtlinie 2102 zur Vereinheitlichung der Barrierefreiheit im Internet in Brüssel ratifiziert. Die  Norm EN-301549 legt die Umsetzungsbedingungen auf das genaueste fest und referenziert gleichzeitig die WCAG 2.1. Die BITV, die die EU-Richtlinie 2102 in nationales Recht umsetzten muss, kam im Sommer 2019 hinzu. Auch die BITV wird die WCAG 2.1  beinhalten. Damit enthalten die neuen Anforderungen der BITV  weitere Fallstricke und Herausforderungen.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung soll eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten.

 

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